AG Itzehoe, Az.: 94 C 7/14, Urteil vom 06.11.2014
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 657,84 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 15.11.2013 zu bezahlen.
2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von einer Forderung seines Prozessbevollmächtigten für vorgerichtliches anwaltliches Tätigwerden in Höhe von 201,71€ freizuhalten.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den aus der Inanspruchnahme seiner Kaskoversicherung bei der YY-Versicherung zur Versicherungsschein-Nr.: … in Folge des Verkehrsunfallereignisses vom xx.xx.2013 auf der L288 (Friedhofstr./Elmshorner Straße in 25358 Horst/Holstein) entstandenen und künftig entstehenden Rückstufungsschaden zu drei Vierteln zu ersetzen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu 65 Prozent, der Kläger zu 35 Prozent zu tragen.
6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Schuldnerpartei kann die Vollstreckung der jeweils vollstreckenden Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.
Dieser ereignete sich am xx.xx.2013 im Zentrum von Horst an der Kreuzung Bahnhofstraße/Friedhofstraße/Elmshorner Straße. Die Eigenart dieser Kreuzung liegt in ihrem etwas ungewöhnlichen Aufbau, der einerseits die Entstehung des Unfalls begünstigte, andererseits trotz weitgehend unstreitigen Unfallgeschehens zu einer juristisch völlig unterschiedlichen Beurteilung der Haftungsanteile der Unfallbeteiligten bei den an diesem Rechtsstreit beteiligten Rechtsanwälten führte.
Die Kreuzung ist wie folgt aufgebaut:
Die Elmshorner Straße ist eine durchgehende, von Elmshorn im Süden nach Itzehoe im Norden führende Überlandstraße, an der genannten Kreuzung d[…]