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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchtwagenkauf – altersbedingter Verschleiß eines Bauteils

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AG Rostock, Az.: 43 C 128/15, Urteil vom 23.11.2015

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 366,32 € festgesetzt.
Tatbestand
Von der Abfassung eines Tatbestandes wurde abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage auf Schadensersatzanspruch nach einem Gebrauchtwagenkaufvertrag sowie die Geltendmachung von außergerichtlichen Anwaltskosten ist unbegründet.

Der Klägerin steht gegenüber der Beklagten keinen Anspruch aus Gewährleistung gemäß §§ 434, 437 Nr. 3 BGB zu.

Symbolfoto: Von Alfa Photostudio /Shutterstock.com

Grundvoraussetzung für Schadensersatzansprüche aufgrund von Gewährleistungsrechtes ist gemäß § 434 Abs. 1 BGB das Vorliegen eines Sachmangels. Dieser besteht insbesondere bei Nichtvorliegen einer vereinbarten Beschaffenheit bzw. wenn die Kaufsache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder diese für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten könne.

Die Klägerin meint insoweit, dass der anlässlich des Reifenwechsels am 10.10.2014 festgestellte Mangel des hinten links befindlichen Radbremszylinders, wobei sich Öl in der Felge befand einen derartigen Mangel darstelle. Der Sachverständige stellte im Ergebnis seiner Begutachtung fest, dass Radbremszylinder auch herstellerübergreifend regelmäßig defekt gehen. Der hier vorliegende streitgegenständliche Pkw VW Polo sei dabei bezüglich dieser Defekte nicht auffällig. Der Hersteller Volkswagen gäbe für die Radbremszylinder keine regelmäßigen Wartungsintervalle oder Austauschintervalle vor. Der Zustand von Radbremszylinder werde auch nicht bei den regelmäßigen Inspektionen geprüft. Insofern meinte der Sachverständige, dass nach seiner Ansicht bezüglich eines Radbremszylinders zumindest zu erwarten sei,[…]


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