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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebrauchtwagenkaufvertrag – fachgerecht behobener Frontschaden – Mangel?

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LG Berlin, Az.: 33 O 405/14, Urteil vom 08.09.2016

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger als Käufer und ein Vertreter der Beklagten als Verkäuferin einigten sich unter dem 22.5.2014 schriftlich auf einem handschriftlich ausgefüllten Vordruck (Anlage K1) über den Abschluss eines Kaufvertrags über das Gebrauchtfahrzeug „VW Golf 7 Variant 1,4 TSI 7 DSG“ mit einem Kilometerstand von 9.800 und einer in „11/2013“ erfolgten Erstzulassung zu einem Preis von 22.950,00 € zuzüglich eines Entgelts in Höhe von 370,00 € für den Anbau einer Anhängerkupplung.

Die Beklagte teilte dann dem Kläger ihre Bankverbindung mit.

Symbolfoto: Icenando/Bigstock

Unter Bezugnahme auf den „Vertrag v. 22.5.14“ und unter Hinweis darauf, das Fahrzeug zum 11.7.2014 zu erwarten, teilte der Kläger der Beklagten mit, den Kaufpreis am 9.7.2014 überwiesen zu haben (Anlage K7). Tatsächlich allerdings hatte der Kläger am 9.7.2014 erfolglos versucht, den Betrag von 23.300,00 € über die Berliner Sparkasse an die Beklagte zu überweisen (Anlage K10).

Am 11.7.2014 übergab die Beklagte dem Kläger den gebrauchten PKW VW Golf VII 2.1 TSI Variant mit der …. Dieses Fahrzeug war durch die Beklagte bereits am Tag zuvor nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen auf den Kläger zugelassen worden. In der Zulassungsbescheinigung Teil II war als vorherige Halterin die … ausgewiesen. Noch am 11.7.2014 beanstandete der Kläger gegenüber der Beklagten das Fehlen einer Netztrennwand und wies auf seine Verwunderung darüber hin, dass nach der TÜV-Prüfplakette „der nächste Termin mit 11.2014 angegeben“ sei (Anlage K4).

Am 15.7.2014 zahlte der Kläger den Betrag von 23.300,00 € bar an die Beklagte (Anlagen K3, B2).

Mit Schreiben an die Beklagte vom 17.7.2014 beanstandete der Kläger, dass „die Daten des übergebenen Fahrzeuges nicht mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften übereinstimmen“ und forderte unter Fristsetzung „die Übergabe eines Fahrzeuges, welches dem Vertragsgegenstand entspricht“ (Anlag[…]


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