Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Tierheilpraktikerausbildungsvertrag – Wirksamkeit einer in der Studienordnung enthaltenen Preisregelung nach Kündigung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Konstanz, Urteil vom 12.12.2013

Az.: 61 S 26/13 C

1. Das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 04.06.2013 wird wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Berufungsbeklagte/Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I.

Symbolfoto: Pixabay

Die Klägerin bietet eine Berufsausbildung und/oder Weiterbildung als Tierheilpraktiker an. Die Dauer der Ausbildung beträgt 24 Monate. Die Studienanmeldung erfolgt auf einem aus 4 Seiten bestehenden Formular. Die Ausbildung besteht aus 3 Modulen, die einzeln oder komplett belegt werden können. Bei Komplettbelegung bietet die Klägerin eine Zahlungsvergünstigung an mit Zusatz:

„Ersparnis gegenüber Einzelbelegung 1.678,00 !“

Die Beklagte meldete sich am 19.07.2011 zur Ausbildung an; gewünschter Studienbeginn war der 18.09.2011. Sie wählte eine Komplettbelegung mit einer monatlichen Ratenzahlung in 24 Monatsraten zu je 159,30 €, beginnend ab dem 18.09.2011, für insgesamt 3.823,20 € (auf die Kopie AS I 17-23 wird Bezug genommen).

Auf Seite 4 der Anmeldung ist eine „Studienordnung“ abgedruckt. Auf Seite 3 des Formulars befinden sich in der Mitte nebeneinander zwei angekreuzte Unterschriftsbereiche. Unter einem ist in kleiner Schrift vermerkt „Unterschrift zur Studienanmeldung sowie ggfs. zum Bankeinzugsauftrag“ und unter dem anderen „Unterschrift zur Widerrufsbelehrung“. Unter den Unterschriften befindet sich ein weiterer Druckbereich folgenden Inhalts:

„Hiermit beantrage ich die Zulassung bei … gemäß der ausgefüllten und/oder angekreuzten Optionen. Die Zulassung erfolgt mit Zugang beim Institut unter Anerkennung der Studienordnung siehe. Seite 4. Für die Zahlungsweise gilt die monatliche Zahlung als vereinbart, wenn nicht Einmalzahlung oder Teilanzahlung angekreuzt wird.“

Darunter befindet sich unter der Überschrift „Einzugsermächtigung für Lastschriften“ die Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Gebühren des Studienvertrages mit einem weiteren angekreuzten Unterschriftsberei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv