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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mitgliedschaft in einem Club für Freizeitaktivitäten von Singles – Täuschung über Laufzeit

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LG Frankfurt (Oder), Az.: 16 S 118/17

Urteil vom 07.03.2018

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.07.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Strausberg, Az. 9 C 20/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf die Wertstufe bis zu 1.500 € festgesetzt.
Gründe
I.

Foto: Kaspars Grinvalds/Bigstock

Mit ihrer Klage macht die Klägerin Beiträge aus einem Vertrag über die Aufnahme der Beklagten in den von der Klägerin geführten Freizeit- und Freundschaftsclub für Singles geltend.

Am 23.06.2013 unterzeichnete die Beklagte, nachdem der Kontakt zuvor über einen Anruf auf eine Kontaktanzeige in der „Berline[…]


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