LG Frankfurt (Oder), Az.: 16 S 118/17
Urteil vom 07.03.2018
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.07.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Strausberg, Az. 9 C 20/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf die Wertstufe bis zu 1.500 € festgesetzt.
Gründe
I.
Mit ihrer Klage macht die Klägerin Beiträge aus einem Vertrag über die Aufnahme der Beklagten in den von der Klägerin geführten Freizeit- und Freundschaftsclub für Singles geltend.
Am 23.06.2013 unterzeichnete die Beklagte, nachdem der Kontakt zuvor über einen Anruf auf eine Kontaktanzeige in der „Berline[…]