Wurden Sie in der Slowakei bei einem Verkehrsverstoß erwischt? Alles was Sie jetzt wissen sollten.
Das sollten Sie über Bußgelder in der Slowakei wissen – Foto: AlexLMX/Bigstock
Die Slowakei – mit der Hauptstadt Bratislava – ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa, der an Österreich, Tschechien, Polen, die Ukraine und Ungarn grenzt. Die Slowakei ist bereits seit 2004 Mitglied der EU. Das slowakische Straßennetz umfasste (Stand: 1. Januar 2013) 419 km Autobahnen, 234 km Schnellstraßen, 3.312 km Straßen 1. Ordnung, 3.637 km Straßen 2. Ordnung und 18.044 km Straßen 3. Ordnung. Allerdings ist zu beachten, dass slowakische Straßen mitunter in schlechtem Zustand sind (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung auch an Baustellen, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken) sind. Damit Sie im slowakischen Straßenverkehr nicht die notwendige Orientierung verlieren, klärt die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen Sie über die Besonderheiten des slowakischen Verkehrsordnungsrechts auf. Und sollte es doch einmal zu einem Malheur gekommen sein und Sie einen slowakischen Bußgeldbescheid erhalten haben, so können Sie diesen kostenlos und unverbindlich durch unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – hier ganz einfach überprüfen lassen.
Allgemeines & Straßenverkehr
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden in der Slowakei mit vergleichsweise hohen Sanktionen geahndet. Für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist seit 1995 eine Maut fällig. Für Pkw bis 3,5 t besteht eine Vignettenpflicht. Verstöße haben Geldstrafen bis zur Höhe der zehnfachen Gebühr zur Folge. Seit Anfang 2016 existiert ausschließlich ein elektronisches Vignetten- und Überwachungssystem, wobei die elektronischen Vignetten über Web-Anwendungen, an jedem Grenzübergang zur Slowakei sowie an jeder Tankstelle in der Slowakei erworben werden können. Für Lkw gilt seit 2010 eine streckenbezogene Maut, die neben Autobahnen und Schnellstraßen auch größtenteils Straßen 1. Ordnung abdeckt und ähnlich wie die österreichische GO-Box funktioniert. Für Kfz über 3,5 t besteht Mautpflicht.
Weitere Besonderheiten:
ganzjährige Lichtpflicht
Fahrradhelm[…]