Welche Bußgelder und Strafen drohen in Luxemburg?
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Das Großherzogtum Luxemburg ist das letzte Großherzog- bzw. Großfürstentum in Europa und ein vergleichsweise kleines, aber in jeder Hinsicht faszinierendes Land. Es ist – neben Malta – das zweitkleinste Land der Europäischen Union und beherbergt einige bedeutende Institutionen, wie beispielsweise den Verwaltungssitz der Europäischen Union, es ist Sitz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und u.a. des Europäischen Rechnungshofs (EuRH). Zudem grenzt es mit immerhin 135 Kilometern an die Bundesrepublik Deutschland und ist somit sehr gut – gleich ob beruflich oder privat – mit dem PKW zu erreichen. Damit Sie nicht von den in Deutschland zum Teil abweichenden Verkehrsregelungen im Luxemburg überrascht werden und sich gar einen vermeidbaren Bußgeldbescheid einhandeln, klärt die Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen über die wesentlichen Unterschiede im Straßenverkehr Luxemburgs auf. Sollten Sie jedoch bereits einen Bußgeldbescheid aus Luxemburg erhalten haben, so können Sie diesen hier kostenlos und völlig unverbindlich vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz im Rahmen einer Ersteinschätzung überprüfen lassen.
Allgemeines & Straßenverkehr
Die Bußgelder in Luxemburg fallen im europäischen Durchschnitt vergleichsweise gering aus. Nichtsdestotrotz müssen ausländische Verkehrssünder, die nicht an Ort und Stelle zahlen wollen oder können, eine Sicherheit hinterlassen (zur Not gar den eigenen Pkw).
Weitere Besonderheiten:
keine Pkw-Maut, aber Eurovignettenpflicht für Lkw
Warnwestenpflicht beim Verlassen des Fahrzeugs außerorts bei einer Panne oder Unfall
Tempolimit auf Autobahnen liegt bei 130 km/h; Reduktion auf 110 km/h bei Nässe
Promillegrenze liegt bei 0,5-Promille
Verbot von Mischbereifung
Spezielle Verkehrsregeln:
Parken und Halten: Es besteht ein Parkverbot entlang von gelb markierten Bordsteinen. Ein solches gilt außerdem innerhalb von fünf Metern vor und nach Fußgänger- oder Fahrradüberwegen. Bei Par[…]