Welches Bußgeld droht bei Verkehrsverstößen in Frankreich?
Bußgeld in Frankreich – welche Strafen drohen bei einem Verkehrsverstoß in Frankreich? Foto: Mr. Alliance/Bigstock
Frankreich führt nach wie vor die Top-Liste der beliebtesten Reiseziele weltweit an. Aufgrund der unmittelbaren, nachbarschaftlichen Nähe bietet sich die Anreise mit dem (eigenen) Pkw nahezu an. Denn egal, ob es Sie als Touristen an einen der mondänen südfranzösischen Küstenorte, in eines der zahlreichen Skigebiete, in die Normandie oder aber in der Hauptstadt und Metropole Paris zieht: damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können, sollten Sie sich vorab über einige verkehrsrechtliche Besonderheiten in unserem Nachbarland vertraut machen. Und sollte sich das Unvermeidliche dennoch einmal nicht vermeiden lassen und Sie begehen eine in Frankreich eine Verkehrsordnungswidrigkeit und erhalten einige Zeit nach Ihrer Rückkehr in Deutschland einen Bußgeldbescheid als verspätetes Urlaubssouvenir aus Frankreich, so sollten Sie diesen umgehend von einem Fachmann überprüfen lassen.
Gerne steht Ihnen dafür der Fachanwalt für Verkehrsrecht – Dr. Christian Kotz – der Verkehrsrechtskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen zur Verfügung. Sie können Ihren Bußgeldbescheid jetzt direkt hier überprüfen lassen.
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Allgemeines & Straßenverkehr
Aufgrund der hohen Verkehrsopferzahlen hat die französische Regierung in den letzten Jahren eine ganze Reihe teils drastischer Strafverschärfungen für Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr angeordnet. Ferner wurde die automatisierte Verkehrsüberwachung mittels Kameras (Radarkontrollen) massiv ausgeweitet.
Weitere Besonderheiten:
keine Abblendlichtpflicht in Frankreich
Geschwindigkeitsverstöße sind mit hohen Bußgeldern (bis zu 1500 EUR) sanktioniert
seit Januar 2012 sind Navigationsgeräte mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verboten; dabei wird nicht nur die Nutzung, son[…]