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Rotlichtverstöße – Welche Strafen drohen?

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Rote Ampel überfahren? So teuer wird es!
Lichtzeichenanlagen, oder im alltäglichen Sprachgebrauch „Ampeln“ genannt, haben im Straßenverkehr eine sehr hohe Bedeutung gerade für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Werden die Regeln der Lichtzeichenanlage nicht beachtet, führt dies häufig zu besonders gefährlichen Situationen oder sogar zu schweren Unfällen. Daher werden Verstöße oder das Missachten der Ampelzeichen mit strengen Sanktionen geahndet.

Rote Ampel überfahren? Welche Strafen drohen bei Rotlichtverstößen? Foto: yuniorperez/Bigstock

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick darüber geben, wie hoch die einzelnen Sanktionen bei einem der verschiedenen Arten von Rotlichtverstößen sind.
Einfacher Rotlichtverstoß
Unterschieden wird beim Rotlichtverstoß zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Diese Unterscheidung ist besonders für das Maß der Sanktionen relevant, an dem sich diese messen.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren mit dem Fahrzeug nicht länger als eine Sekunde auf Rot stand. Geahndet wird dieser Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 90€ sowie einem Punkt in Flensburg.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Hat die Ampel dagegen länger als eine Sekunde Rot gezeigt, so liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der im Gegensatz zum einfachen Rotlichtverstoß schwerere Folgen für den überfahrenen Fahrzeugführer hat.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß führt grundsätzlich zu einem Bußgeld in Höhe von 200€, der Vergabe von zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot.
Rotlichtverstoß und Gefährdung
Zu einer höheren Strafe lassen sich sowohl der einfache als auch der qualifizierte Rotlichtverstoß dadurch qualifizieren, dass beim Überfahren des durch die Lichtzeichenanlage gesicherten Bereichs eine besondere Gefährdung des Straßenverkehrs entstanden ist. Ist das der Fall, liegt eine Straftat im Sinne von § 315c StGB vor und wird neben einem Bußgeld, Punkten in Flensburg, sowie Entzug der Fahrerlaubnis im Zweifelsfall mit einer Freiheitsstrafe sanktioniert.

Die einzelnen Verstärkungen der Sanktionen lassen sich in einer Bußgel[…]


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