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Bußgelder in Europa – Inwiefern sollte mich das betreffen?

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Bußgeld im EU-Ausland: Das sollten Sie jetzt wissen!
Von Deutschland aus werden jährlich weit mehr als hundert Millionen grenzüberschreitende Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie Personen- und Gütertransporte in Kraftfahrzeugen unternommen. Obwohl mittlerweile auch in Deutschland die Bußgelder im Vergleich zu früher deutlich erhöht worden sind, so birgt doch der ein oder andere Verkehrsrechtsverstoß im (benachbarten) EU-Ausland für den Delinquenten eine böse und vor allem mitunter recht teure Überraschung.
Höhere Bußgelder im Ausland sind nicht selten
Haben Sie einen Verkehrsverstoß im EU-Ausland begangen? Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen – Foto: Janeuk86/Bigstock

So kann bei unseren österreichischen Nachbarn beispielsweise ein zehnminütiges Überziehen der Pkw-Parkzeit in Salzburg per Strafverfügung mit mehr als 50 EUR zu Buche schlagen. Bei einem einstündigen behindernden Parken in Zürich muss man direkt mit einer Geldbuße von 200 Schweizer Franken (etwa 173 EUR) rechnen. Doch selbst eines der seit je her beliebtesten Reiseländer der Deutschen, was u.a. besonders wegen der lässigen, südländischen Mentalität der Bewohner seit Jahrzehnten eine nahezu magische Anziehungskraft hat, drückt bei den Bußgeldverstößen kein Auge zu. Wer beispielsweise in Bozen/Italien sein Auto zu nah an einer Kreuzung abstellt, muss immerhin mit einer Geldbuße von 80 EUR rechnen.

Wer sich nun vermeintlich sicher fühlt und glaubt, dass in Anlehnung an das bekannte Sprichwort „What happens in Vegas, stays in Vegas!“ (zu Deutsch: „Was in Vegas passiert, bleibt auch in Vegas!“), im Ausland begangene Bußgeldverstöße in Deutschland nicht weiter verfolgt werden (können), erliegt einem großen Irrtum. Im Zuge der fortschreitenden Europäisierung gab es vor einigen Jahren einen rechtlichen Vorstoß, der bei einem verkehrsrechtlichen Auslandsverstoß gewissermaßen ein Inlandsinkasso ermöglicht. Vor dieser Regelung war es hingegen tatsächlich in vielen Fällen von Auslandsverstößen so, dass die bürokratischen Hürden viel zu hoch waren, um am Ende mit einer Verfolgung bzw. Beitreibung im Heimatland wirklich rechnen zu müssen.


Lesen Sie hier: Diese Strafen drohen […]


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