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Totalschaden: Was Sie wissen müssen!

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Gerade bei einem Totalschaden ist der Ärger groß – Was Sie für die Abrechnung wissen müssen.
Sie bremsen an einer Ampel, Ihr Hintermann hat nur einen Augenblick nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Ein solcher Unfall kann auch ohne schwerwiegende Personenschäden folgenreich werden, besonders, wenn sich nach dem Gutachten eines Sachverständigen herausstellt, dass nichts als ein Totalschaden übergeblieben ist. Wie man weiß, hat der Halter des Fahrzeugs, das beschädigt wurde, grundsätzlich ein Recht darauf, dass sein Fahrzeug wieder instand gesetzt wird. Doch wie verhält sich diese Regelung bei einem Totalschaden? Mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die wichtigsten Informationen im Falle eines Totalschadens informieren.
Technischer Totalschaden
Was bedeuten technischer und wirtschaftlicher Totalschaden? Foto: loraks/Bigstock

Zunächst wird zwischen einem technischen und wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden. Ein technischer Totalschaden liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, das eine Reparatur aus technischer Sicht ausgeschlossen ist. Das Fahrzeug lässt sich bei einem technischen Totalschaden z.B. aufgrund der elektronischen oder bautechnischen Komplexität nicht mehr reparieren.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Neben dem technischen Totalschaden steht der wirtschaftliche Totalschaden. Ein solcher liegt vor, wenn die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs zwar möglich, aus wirtschaftlicher Sicht aber unvernünftig wäre. Der Wert des Fahrzeugs liegt dabei hinter dem der Reparatur stark zurück, das bedeutet, eine Reparatur wäre teurer als das Fahrzeug überhaupt noch wert ist.
Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens
Kommt also ein Sachverständiger nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, gilt grundsätzlich, dass das Fahrzeug nicht auf Kosten der gegnerischen Versicherung repariert werden kann, es sei denn, dass der Wert der Reparatur unter dem des Wiederbeschaffungswertes liegt. Unter einem Wiederbeschaffungswert versteht man in diesem Zusammenhang den Betrag, der aufgewendet werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug aufzutreiben. Bestimmende Faktoren sind […]


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