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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall in der Slowakei

Ganzen Artikel lesen auf: Unfall-Ansprueche.de
Wurden Sie in der Slowakei in einen Autounfall verwickelt? Erfahren Sie bei uns welche Ansprüche Sie jetzt haben und wie Sie diese durchsetzen.


I. Einleitung
Bei Verkehrsunfällen in der Slowakei gelten gewissen nationale Besonderheiten bei der Schadensregulierung. Wenden Sie sich an uns – Wir kümmern uns darum! Foto: RossHelen/Bigstock

Die Slowakei mit ihrer Hauptstadt Bratislava ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa mit Landesgrenzen zu: Österreich, Polen, der Ukraine und Ungarn. Ferner ist Bratislava nicht nur die Hauptstadt der Slowakei, sondern zugleich auch die größte Stadt des Landes. Mit ihrer Lage am Dreiländereck mit Österreich und Ungarn ist sie die einzige Hauptstadt der Welt, die an mehr als einen Nachbarstaat grenzt. Besonders der Medizintourismus (v.a. in den Bereichen Augenoperationen, chirurgische Brustplastiken und Zahnbehandlungen) spielt in Bratislava eine bedeutende Rolle.

Das slowakische Straßennetz beträgt zum 1. Januar 2015 laut der Slowakischen Straßenverwaltung (Slovenská správa ciest, SSC) eine Gesamtlänge von 43.905 km, wovon insgesamt 17.963 km auf Autobahnen, Schnellstraßen sowie deren Zubringer, sowie Straßen 1., 2. und 3. Ordnung entfallen. 25.942 km entfallen auf Gemeindestraßen. Damit Sie keine bösen Überraschungen bei einem Verkehrsunfall in der Slowakei erleben, wenden Sie sich am besten im Schadensfalle direkt an die Verkehrsrechtsexperten der Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen. Wir kennen uns mit der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen in der Slowakei aus und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem slowakischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung auch von Deutschland aus durch.
II. Statistik
2014 waren in der Slowakei mehr als 2,7 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon über 1,9 Millionen Pkw. In diesem Zeitraum wurden bei etwa 13.300 Verkehrsunfällen 554 Personen getötet und rund 6.600 Personen schwer verletzt.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick

Verjährung: Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren in der Regel zwei Jahre nach […]


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