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Schmerzensgeld – Ein Schaden, der nicht in Geld zu messen ist – und doch muss es versucht werden.

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Autounfall gehabt? Haben Sie dabei schon an Schmerzensgeld gedacht? – Wann haben Geschädigte Anspruch darauf?
Im Rechtsalltag sind Verkehrsunfälle schon lang nicht mehr eine Seltenheit, denn trotz der zunehmenden modernen Techniken, die in den heutigen Kraftfahrzeugen verbaut sind, sind Fehler von Mensch und Maschine nicht beseitigt. Laut prognostischer Aussage des Statistischen Bundesamt Deutschlands wird es im Jahre 2017 erstmals mehr als 2,6 Millionen erfasste Unfälle auf Deutschlands Straßen geben. Somit kommen auch viele Menschen auf Kosten ihrer Gesundheit zu Schaden. Wir klären Sie hier auf Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld auf.

Hat sich also ein Verkehrsunfall ereignet, werden oft nur die materiellen Schäden durch Schadensersatzleistungen ausgeglichen. Personenschäden bleiben allerdings oft unberücksichtigt, obwohl dem Geschädigten auch daraus hohe Beträge entstehen können. Daher ist eine spezielle Form des Schadensersatzes das Schmerzensgeld. Sinn und Zweck des Schmerzensgeldes ist grundsätzlich immaterielle Schäden zu kompensieren, also solche wieder gut zu machen, die über die bloßen Blechschäden bei einem Verkehrsunfall hinausgehen. Zwar kann ihre Gesundheit durch die bloße Schmerzensgeldzahlung nicht ersetzt werden, doch kann die wirtschaftliche Situation dadurch verbessert werden, sowie Entschädigung für erlittene Schmerzen und eventuelle Folge- oder Langzeitschäden geleistet werden.

Nach einem Unfall können Geschädigte Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen fordern. Auch Schmerzensgeld heilt zwar längst keine erlittenen Wunden. Jedoch hilft eine angemessene Schmerzensgeldzahlung, ein Unfallgeschehen besser zu verarbeiten und die Unfallfolgen halbwegs abzumildern. Wir beraten Sie über Ihre konkreten Ansprüche und setzen mit unserer ganzen Leidenschaft Ihren Anspruch durch.  Foto: Kasia Bialasiewicz / Bigstock

Deutsche Gerichte haben inzwischen Schmerzensgeld von wenigen hundert Euro bis hin zu mehreren hunderttausend Euro zugesprochen. Jeder Fall wird dabei nach seinen einzigartigen Umständen betrachtet, sodass pauschale Schmerzensgeldbeträge nic[…]


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