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Schädel-Hirn-Trauma nach einem Verkehrsunfall – Anspruch Schmerzensgeld

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Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen nach einem erlittenen Schädel-Hirn-Trauma zu?
Sie haben eine Gehirnerschütterung bzw. ein Schädel-Hirn-Trauma ersten, zweiten oder dritten Grades nach einem Unfall erlitten? Erfahren Sie bei uns wie hoch jetzt Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ist. Foto: Kryzhov/Bigstock

Durch einen Aufprall auf die Kopfstütze des Sitzes können auch Schädel-Hirn-Traumata bei der geschädigten Person eines Verkehrsunfalles entstehen. Unterschieden wird dabei in verschiedenen Schweregraden.
SHT Grad I
Als Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades wird die geläufige Gehirnerschütterung angesehen. Charakteristisch ist eine geringe Erinnerungslücke zum Zeitpunkt der Erschütterung und für den Moment danach sowie starke Kopfschmerzen und Erbrechen.

Zum wirklichen Schadensersatz kommen leichte Gehirnerschütterungen jedoch nur, wenn sie in Verbindung mit anderen Verletzungen zusammen auftreten. Ansonsten fallen sie oft unter die Bagatellgrenze und werden daher nicht erfasst.
SHT Grad II – III
Ein mittelschweres bis schweres Schädel-Hirn-Trauma liegt bei einer Gehirnprellung vor. Bei einer solchen Hirnprellung stößt das Gehirn infolge der Gewalteinwirkung beim Aufprall an der Aufschlagseite an den Knochen. Auf der Gegenseite entsteht dann durch Unterdruck ein Gegenstoß. Mit der Prellung ist immer eine Substanzschädigung des Gehirns und deren Gefäßen verbunden, die unter Umständen zu neurologischen Problemfällen werden können.

Behandelt werden Schädel-Hirn-Traumata je nach Grad von bloßer Schonung des Betroffenen durch Bettruhe bis zu operativen Eingriffen.

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt ist auch hier eine einzelfallbedingte Entscheidung und ebenso abhängig von Grad und Schwere der Verletzung. Gerichte entschieden hier beginnend bei 130€ bis zu mehreren tausenden Euro. Lesen Sie mehr zum Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall.
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