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Psychische Störungen nach einem Verkehrsunfall – Anspruch auf Schmerzensgeld

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Auch bei einer psychischen Störung, welche durch einen Unfall hervorgerufen wurde, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu
Leiden Sie nach einem Autounfall an einer hervorgerufenen psychischen Störung, wie etwa ein Trauma oder eine Angststörung? Bei uns erfahren Sie, wie viel Schmerzensgeld Ihnen nun zusteht. Foto: Ocus Focus/Bigstock

Nicht nur physische Verletzungen sollen durch das Schmerzensgeld ausgeglichen werden, sondern auch solche, die durch die belastende Situation psychische Folgen für die geschädigte Person haben. Im Bereich der psychischen Störungen hinsichtlich Verkehrsunfälle sind vor allem solche wie Traumata und Angststörungen in den Blick zu nehmen.
Trauma
Ein Trauma entsteht medizinisch gesehen immer dann, wenn sich ein Mensch in einer potentiell bedrohlichen Situation befindet und der hier befindlichen Bedrohung nicht entkommen und diese nicht bekämpfen kann. In diesem Moment kommt es beim Betroffenen zu einer inneren Situation, die er nicht verarbeiten kann und die immer wieder, wenn er die bedrohliche Situation erlebt, aufkommt.
Angststörung
Ähnlich ist die sogenannte Angststörung als psychische Störung. Sie entsteht ebenfalls wie das Trauma in einer das Leben belastende Situation. Vorher als alltäglich angesehene Umstände können zu Angstattacken führen, die durch einen inneren Lernprozess durch Verbindung der Attacke und der Situation während der Attacke hergestellt werden. Es resultiert eine Phobie, die zur dauerhaften Vermeidung der Situation führt (z.B. Autofahren).

Zu behandeln sich beide Störungen nur mit psychologischer Hilfe. Für die Höhe des Schmerzensgeldes ist hier besonders wichtig, inwiefern die alltägliche Lebensfreunde und der Alltag insgesamt eingeschränkt sind. Auch hier liegt die Schmerzensgeldspanne von 70€ bis zu mehreren hundert bis tausend Euro je nach Einzelfall. Lesen Sie mehr zum Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall.

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