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Prellungen und Hämatome nach einem Verkehrsunfall – Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

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Welchen Anspruch auf Schmerzensgeld haben Sie bei einer erlittenen Prellung oder Hämatom nach einem Unfall?
Sie haben nach einem Verkehrsunfall eine schmerzhafte Prellung erlitten? Wir beraten Sie wie hoch jetzt Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld ist. Foto: MartinFredy/Bigstock

Ein Aufprall auf das Armaturenbrett oder anderer Gegenstände im Auto können beim Verkehrsunfall sehr leicht passieren. Oft merkt der Betroffene die Schwellungen oder schmerzhaften Verfärbungen seiner Haut erst Tage später. Auch wenn diese Verletzungen im Vergleich zu Brüchen oder anderen Wunden eher gering sind, kommt auch hier ein Schmerzensgeld in Frage, soweit die Bagatellgrenze überschritten wird.

Ein blauer Fleck, also ein Hämatom, verschwindet oft nach wenigen Tagen und ist außer der äußerlichen Gestalt nicht weiterhin beeinträchtigend für den Betroffenen. Daher wird es oft nur schwer gelingen, für solche Fälle Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Bei Prellungen ist dies jedoch anders, da diese oft mit nicht unerheblich starken Schmerzen einhergehen und die Lebensqualität des Verletzten durchaus mindern können. Eine Prellung entsteht üblicherweise durch eine Form der Gewalteinwirkung, die sich bei Verkehrsunfällen meist in einer Form des Stoßens ereignen. Dadurch kommt es im Gewebe zu einer Zerreißung der Bindegewebsstrukturen, die sich äußerlich zwar nicht erkennen lassen, aber durch Anschwellen der betroffenen Stelle äußern. Auch innere Prellungen können entstehen.

Je nach Schwere der Prellung und der dadurch entstehenden Einschränkung im Alltag können Schmerzensgeldansprüche ab mehreren hundert Euro entstehen. Lesen Sie mehr zum Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall.
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