I. Einleitung
Hatten Sie enen Autounfall in Spanien? Wir kümmern uns um die Schadensregulierung nach spanischem Recht. Foto: Mr. Alliance / Bigstock
Spanien ist und bleibt nach wie vor eines der unangefochtenen Lieblingsreiseziele nicht nur der Deutschen. Im Tourismus-Rekordjahr 2016 befand sich Spanien auf Platz drei der Top-Reiseziele weltweit und war somit das dritt beliebteste Reiseland nach Frankreich und den USA. Mit ihrer besonderen Beziehung zu Spanien haben immerhin etwa 11,4 Millionen Touristen aus Deutschland zu diesem Ergebnis beigetragen.
Doch ganz gleich, ob Sie eher die Kanaren oder aber die Balearen bevorzugen, ob es Sie in die Hauptstadt Spaniens – nach Madrid – oder aber in das Herz Kataloniens – nach Barcelona – verschlägt oder Sie einen entspannten Strandurlaub in Andalusien – beispielsweise an der Costa del Sol – verbringen wollen: die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen sorgt auch während eines Auslandsaufenthaltes dafür, dass Sie sich in aller Ruhe auf das konzentrieren können, was Ihnen wichtig erscheint.
Sollten Sie also im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und mit der Schadensregulierung zu beauftragen. Langjährige Erfahrung u.a. auf dem Rechtsgebiet des Verkehrsrechts und des Versicherungsrechts sowie das nötige Know-How bei der Regulierung von Auslands-Verkehrsunfällen machen uns zu Ihrem kompetenten Ansprechpartner. Um Ihnen bereits einen ersten groben Überblick über die Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede des spanischen Verkehrsunfallrechts im Vergleich zum deutschen Schadensrecht zu vermitteln, soll der nachfolgende Beitrag dienen.
II. Zahlen & Fakten
Im Jahr 2014 waren etwa 31 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon etwa rund 22 Millionen Pkw. Im selben Zeitraum ereigneten sich ca. 91.500 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Insgesamt kamen 1688 Personen ums Leben, 9574 wurden schwer und immerhin 117000 Personen leicht verletzt.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Über[…]