Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – Das wichtigste in Kürze
Nicht erst seit einigen prominenten Persönlichkeiten in den vergangenen Jahren Steuerhinterziehung nachgewiesen werden konnte oder die berüchtigten Steuer CDs aufgetaucht sind, ist die Steuerhinterziehung ein großes Thema in der öffentlichen Wahrnehmung. Viele Steuersünder nutzten in der Vergangenheit die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige beim Finanzamt einer Strafe zu entgehen. Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung und wie lange kann diese Möglichkeit genutzt werden?
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§ 371 AO ist die zentrale Norm für die Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung – Wenn Sie Steuern hinterzogen haben und eine strafbefreiende Selbstanzeige planen, dann raten wir dringend dazu, sich von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Symbolfoto: Yastremska / bigstock
Wer eine Steuerhinterziehung begangen oder versucht hat, kann sich beim örtlich zuständigen Finanzamt selbst anzeigen. Die Anzeige muss unbedingt an das Finanzamt und nicht an Polizei oder Staatsanwaltschaft gerichtet sein. Es bietet sich an, ein Schriftststück für das Finanzamt zu verfassen, in dem die Steuervergehen detailliert beschrieben werden. Das Schreiben sollte allerdings nicht mit „Selbstanzeige“ oder verwandten Begriffen überschrieben werden. Ansonsten werden die Straf- und Bußgeldbehörden sofort ein Strafverfahren einleiten. Überschriften wie „Berichtigung meiner Steuererklärung“ bieten sich eher an.
Damit die Selbstanzeige eine positive Wirkung entfaltet, darf das Finanzamt die steuerlichen Verfehlungen noch nicht kennen.
Eine weitere Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ohne die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags ist, dass nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen wurden. Anfang des Jahres 2015 erst, wurde die Höhe dieser Summe erst von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Wurde eine höhere Summe hinterzogen, kommt auf den Steuersünder in der Regel die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags zu, deren […]