Was ist eine Mitschuld nach der sogenannten Betriebsgefahr bei einem Verkehrsunfall?
Schon ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr reicht aus und es ist passiert. Ein Verkehrsunfall. Ob und in welcher Höhe der Schaden am eigenen Fahrzeug von der Versicherung beglichen wird, hängt vor allem mit der Frage zusammen, wer die Schuld an dem Verkehrsunfall trägt. Grundsätzlich orientiert sich das deutsche Schadensrecht am Prinzip des Verschuldens, doch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr hat sich ein Ausnahmetatbestand im deutschen Recht etabliert. Die Rede ist von der sogenannten Betriebsgefahr. Diesem Ausnahmetatbestand liegt der Gedanke zugrunde, dass der Betrieb bestimmter Anlagen und Maschinen besondere Gefahrenquellen für die Allgemeinheit eröffnet. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie wird diese abstrakte Gefahrenquelle im Falle eines Unfalles berücksichtigt?
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Haftung im Straßenverkehr
Betriebsgefahr verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung – Symbolfoto: tommaso79 / bigstock
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, wird die Schuldfrage immer anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilt. Durch Zeugenaussagen und die Expertenmeinungen von Gutachtern kann der Unfallhergang rekonstruiert werden. Auf diese Weise wird geklärt, wer für Unfall verantwortlich ist. Ist nicht nur eine Partei der Verursacher des Zusammenstoßes, so kann sich das Verschulden prozentual auf die Beteiligten verteilen. Doch selbst wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs nicht schuld am Entstehen des Unfalls ist, hat er dennoch für den Schaden der durch das Einbringen des Fahrzeugs in den Straßenverker entstanden ist, jedenfalls teilweise, einzustehen. Diese verschuldensunabhängige Haftung im Straßenverkehr ist gesetzlich in den §§ 7 und 18 Abs. 1 StVG normiert. Der Grund für diese verschuldensunabhängige Haftung im Straßenverkehr durch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass jedem Kraftfahrzeug aufgrund seiner Beschaffenheit eine gewisses Gefahrenpotential innewohnt.
Wie wird die Betriebsgefahr im Falle eines Unfalls berücksichtigt?
Die verschuldenunabhängi[…]