I. Einleitung
Klein, fein und doch gefährlich? Mitnichten, aber dennoch ist auch in Luxenburg schnell ein Autounfall passiert. Damit Sie nicht am luxemburgischen Schadensrecht verzweifeln, helfen wir Ihnen gerne bei der Regulierung Ihres Schadens und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Foto: Micha Klootwijk/Bigstock
Das Großherzogtum Luxemburg ist das letzte Großherzog- bzw. Großfürstentum in Europa und ein vergleichsweise kleines, aber in jeder Hinsicht faszinierendes Land. Es ist – neben Malta – das zweitkleinste Land der Europäischen Union und beherbergt einige bedeutende Institutionen, wie beispielsweise den Verwaltungssitz der Europäischen Union, es ist Sitz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und u.a. des Europäischen Rechnungshofs (EuRH). Zudem grenzt es mit immerhin 135 Kilometern an die Bundesrepublik Deutschland und ist somit sehr gut – gleich ob beruflich oder privat – mit dem PKW zu erreichen.
Doch was sind die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalles in Luxemburg? Was muss ich als Geschädigter beachten und an wen kann ich mich im Schadensfall wenden?
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Schadensregulierung eines sich in Luxemburg ereignenden Verkehrsunfalles. Der nachfolgende Beitrag soll dem Leser einen kleinen Überblick über die Besonderheiten des luxemburgischen Schadensrechts verschaffen.
II. Statistik
Gegen Ende des Jahres 2015 waren ca. 431.000 Kraftfahrzeuge in das luxemburgische Zulassungsregister eingetragen, davon etwa 363.000 PKW. Im Jahr 2014 kam es in Luxemburg zu rund 900 Verkehrsunfällen mit Personenschäden, bei denen 245 Personen schwer verletzt und 35 Verkehrsteilnehmer ums Leben kamen.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Verjährung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen bet[…]