I. Einleitung
Hatten Sie ein Autounfall in der Schweiz? Dann sehen Sie sich als Geschädigter oftmals einer komplizierten Regulierung des Schadens gegenüber. Hier erfahren Sie alles was Sie wissen müssen zu den Besonderheiten im schweizer Recht. Foto: RossHelen/Bigstock
Der wohl bekannteste Berg in den Schweizer Alpen ist das Matterhorn. Doch was bringt einem das atemberaubende Panorama der eindrucksvollen Schweizer Bergwelt, wenn man beispielsweise beim Familienurlaub in der Schweiz in einen Verkehrsunfall verwickelt wird? Als wäre das nicht schon ärgerlich genug, stellen sich viele drängende Fragen: Welche Ansprüche stehen mir gegenüber dem Unfallverursacher zu? Gelten in der Schweiz als Nicht-EU-Land überhaupt die weitestgehend vereinheitlichen Regelungen der 6. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie? Kann ich meinen erlittenen Schaden auch von Deutschland aus regulieren (lassen)?
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen hat Antworten auf alle Ihre Fragen, die das schweizerische Schadensrecht betreffen und gerne setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem schweizerischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung auch von Deutschland aus durch.
II. Statistik
Im Jahr 2014 waren in der Schweiz etwa 5,8 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon mehr als 4,3 Millionen Pkw. Im gleichen Jahr ereigneten sich rund 17.800 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen mehr als 4.000 schwer verletzt wurden und 243 Personen ums Leben kamen.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Verjährung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung oder dem Garantiefonds beträgt zwei Jahre ab Kenntnis des Schadens bzw. Ersatzpflichtigen; Besonderheit: liegt der Klage eine strafbare Handlung zugrunde, für die das Strafrecht eine längere Verjährungsfrist vorsieht, so gilt diese ge[…]