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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall in Österreich

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Sie hatten einen Autounfall in Österreich? Wir kümmern uns um Schadensregulierung, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall in Österreich.


I. Einleitung
Gerne fahren wir deutsche mit dem Auto in den Urlaub in unser schönes Nachbarland Österreich. Aber waren Sie schon einmal in einen Verkehrsunfall in Österreich verwickelt? Durch einen unverschuldeten Unfall in Österreich entstehen Ihnen Ersatzansprüche, wie etwa Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.  Wolen Sie diese nun auch gegenüber dem österreichischen Verkehrsteilnehmer / gegenüber dessen Versicherung geltend machen, dann sollten Sie einiges am österreichischem Recht beachten. Foto: and.one/Bigstock

Bereits ein Verkehrsunfall im Inland ist für die Unfallbeteiligten mit Zeit, Mühe, Kosten und z.T. erheblichen bürokratischem Aufwand verbunden. Doch wie sieht es erst aus, wenn der Schadensfall im Ausland eingetreten ist? Welche Ansprüche bestehen im Vergleich zum deutschen Schadensrecht? Wie kann ich die Sprachbarrieren überwinden und an wen kann ich mich wenden? Wo finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit der Schadensabwicklung nach österreichischem Recht auskennt?

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die eine Unfallregulierung nach österreichischen Verkehrsunfallrecht mit sich bringt. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem österreichischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung konsequent durch.
II. Statistik
Gegen Ende des Jahres 2015 waren ca. 7,4 Millionen Kraftfahrzeuge in das österreichische Zulassungsregister eingetragen, davon etwa 4,8 Millionen PKW. 2014 kam es in Österreich zu 38.000 Verkehrsunfällen mit Personenschäden, bei denen rund 47.700 Personen verletzt und 475 Personen ums Leben kamen.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick

Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem Schaden und Schädiger dem Geschädigten bekannt gew[…]


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