Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall in Niederlande

Ganzen Artikel lesen auf: Unfall-Ansprueche.de
Sie hatten einen Autounfall in Holland? Wir kümmern uns um die Schadensabwicklung nach niederländischem Recht!


I. Einleitung
Sie hatten einen Autounfall in den Niederlanden und Sie möchten nach dem Unfall in den Niederlanden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem holländischen Unfallgegner geltend machen? Dann wenden Sie sich an uns. Wir kennen uns mit der Schadensregulierung nach niederländischem Recht aus. Foto: RossHelen/Bistock

Bereits ein Verkehrsunfall im Inland ist für die Unfallbeteiligten mit Zeit, Mühe, Kosten und z.T. erheblichen bürokratischem Aufwand verbunden. Doch wie sieht es erst aus, wenn der Schadensfall im Ausland eingetreten ist? Welche Ansprüche bestehen im Vergleich zum deutschen Schadensrecht? Wie kann ich die Sprachbarrieren überwinden und an wen kann ich mich wenden? Wo finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit der Schadensabwicklung nach niederländischem Recht auskennt?

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die eine Unfallregulierung nach niederländischem Verkehrsunfallrecht mit sich bringt. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem niederländischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung konsequent durch.
II. Statistik
Im Jahr 2014 waren in den Niederlanden etwa 10,7 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon knapp 8 Millionen Pkw. Im gleichen Jahr kamen fast 570 Personen im Straßenverkehr ums Leben und rund 10.000 wurden verletzt.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick

Verjährung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung oder dem Garantiefonds beträgt drei Jahre ab dem Unfallzeitpunkt; ansonsten verjähren Schadensersatzforderungen erst nach fünf Jahren
Grundsätzlich volle Kfz-Haftung gegenüber Fußgängern und Radfahrern unter 14 Jahren
Keine Nutzungsausfallentschädigung[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv