I. Einleitung
Sie haben einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Verkehrsunfall in Großbritannien? Dann lassen Sie die Schaden durch uns regulieren. Wir kennen uns bestens mit der Schadensregulierung nach britischem Recht aus, Foto: Maridav/Bigstock
Bereits ein Verkehrsunfall im Inland ist für die Unfallbeteiligten mit Zeit, Mühe, Kosten und z.T. erheblichen bürokratischem Aufwand verbunden. Doch wie sieht es erst aus, wenn der Schadensfall im Ausland eingetreten ist? Welche Ansprüche bestehen im Vergleich zum deutschen Schadensrecht? Wie kann ich die Sprachbarrieren überwinden und an wen kann ich mich wenden? Wo finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit der Schadensabwicklung nach britischem Recht auskennt?
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die eine Unfallregulierung nach britischem Verkehrsunfallrecht mit sich bringt. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem britischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung konsequent durch.
II. Statistik
Im Jahr 2014 waren knapp über 35 Millionen Kraftfahrzeuge in Großbritannien zugelassen, bei ca. 30 Millionen handelte es sich dabei um PKW. Im selben Jahr kam es zu etwas mehr als 146.000 Verkehrsunfällen mit Personenschäden, wovon wiederum knapp 1.775 Unfallbeteiligte tödlich verletzt wurden.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Keine Gefährdungshaftung bei Kfz-Unfällen; somit ist ein Verschuldensnachweis erforderlich
Zweiteilung der Rechtsanwaltschaft in Solicitors und Barristers
Es existieren unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten in England & Wales, Schottland und Nordirland
Verjährung tritt ein: bei Sachschäden in sechs (Schottland: fünf) Jahren, Personenschäden in drei Jah[…]