I. Einleitung
Eine Unfallregulierung nach einem Autounfall im Ausland gestaltet sich häufig recht schwierig. Nach einem Verkehrsunfall in Belgien mit einem belgischen Verkehrsteilnehmer ist normalerweise das belgisches Recht anwendbar. Wir kennen und mit der Schadensregulierung nach belgischem Recht aus. Foto: Kagenmi/Bigstock
Bereits ein Verkehrsunfall im Inland ist für die Unfallbeteiligten mit Zeit, Mühe, Kosten und z.T. erheblichen bürokratischem Aufwand verbunden. Doch wie sieht es erst aus, wenn der Schadensfall im Ausland eingetreten ist? Welche Ansprüche bestehen im Vergleich zum deutschen Schadensrecht? Wie kann ich die Sprachbarrieren überwinden und an wen kann ich mich wenden? Wo finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit der Schadensabwicklung nach belgischem Recht auskennt?
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die eine Unfallregulierung nach belgischem Verkehrsunfallrecht mit sich bringt. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem belgischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung konsequent durch.
II. Statistik
Im Jahr 2014 waren in Belgien ca. 7,1 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen. Im Jahr zuvor ereigneten sich in Belgien etwas mehr als 41.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, wovon wiederum 676 einen tödlichen Ausgang genommen haben.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Verjährung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen gegenüber der gegnerischen Versicherung verjähren nach fünf Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte vom Schaden, von dessen Erhöhung oder der Identität der hierfür haftenden Person Kenntnis genommen hat); absolut verjährt der Anspruch 20 Jahre nach dem Unfallzeitpunkt
Verschuldensunabhängig[…]