I. Einleitung
Sie hatten einen Verkehrsunfall in Italien? Wir kennen uns mit den Geflogenheiten der Schadensregulierung nach italienischen Recht aus – Foto: RossHelen/Bigstock
Bereits ein Verkehrsunfall im Inland ist für die Unfallbeteiligten mit Zeit, Mühe, Kosten und z.T. erheblichen bürokratischem Aufwand verbunden. Doch wie sieht es erst aus, wenn der Schadensfall im Ausland eingetreten ist? Welche Ansprüche bestehen im Vergleich zum deutschen Schadensrecht?
Wie kann ich die Sprachbarrieren überwinden und an wen kann ich mich wenden? Wo finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit der Schadensabwicklung nach italienischem Recht auskennt?
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die eine Unfallregulierung nach italienischem Verkehrsunfallrecht mit sich bringt. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem italienischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung konsequent durch.
II. Statistik
Gegen Ende des Jahres 2014 waren über 49 Millionen Kraftfahrzeuge in das italienische Zulassungsregister eingetragen, davon rund 37 Millionen PKW. In demselben Jahr kam es in Italien zu 174.400 Verkehrsunfällen mit Personenschäden, bei denen 3330 Personen ums Leben kamen.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
Außer Verschuldens- auch Gefährdungshaftung (mit Verschuldensvermutung zu Lasten des Fahrers und Eigentümers)
Notwendige außergerichtliche und prozessuale Anwaltskosten erstattbar
Versicherungsdaten an der Plakette an der Windschutzscheibe zu entnehmen
Zuständigkeit des Friedensrichters bis 20.000 € Streitwert
Sehr lange Zivilprozessdauer
Verjährung der Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen nach zwei Ja[…]