I. Einleitung
Hatten Sie im Urlaub in Frankreich einen Autounfall? Keine Panik! Wir kennen uns mit der Schadensabwicklung nach französischem Recht gut aus. Wenden Sie sich an uns, wir regulieren Ihren Unfall und holen das Maximum für Sie raus! Foto: aslysun/Bigstock
Bereits ein Verkehrsunfall im Inland ist für die Unfallbeteiligten mit Zeit, Mühe, Kosten und z.T. erheblichen bürokratischem Aufwand verbunden. Doch wie sieht es erst aus, wenn der Schadensfall im Ausland eingetreten ist? Welche Ansprüche bestehen im Vergleich zum deutschen Schadensrecht? Wie kann ich die Sprachbarrieren überwinden und an wen kann ich mich wenden? Wo finden Sie einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt, der sich mit der Schadensabwicklung nach französischem Recht auskennt?
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen, die eine Unfallregulierung nach französischem Verkehrsunfallrecht mit sich bringt. Wir setzen auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem französischen Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung konsequent durch.
II. Statistik
Im Jahr 2014 waren knapp 40 Millionen Kraftfahrzeuge in Frankreich zugelassen, bei ca. 32 Millionen handelte es sich dabei um PKW. Im selben Jahr kam es zu etwas mehr als 58.000 Verkehrsunfällen mit Personenschäden, wovon wiederum knapp 3.400 Unfallbeteiligte tödlich verletzt wurden.
III. Wichtige nationale Besonderheiten im Überblick
In Frankreich gibt es keinen Anwaltsgebührentarif (wie beispielsweise das RVG in Deutschland), sondern die Honorarberechnung erfolgt pauschal oder nach Zeitaufwand
Außergerichtliche Anwaltskosten sind nicht erstattungspflichtig
Selbst im Falle des gerichtlichen Obsiegens wird nur eine[…]