Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankentagegeldversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzung

Ganzen Artikel lesen auf: Krankentagegeld-versicherung-online.de

LG Lübeck, Az.: 14 S 113/16

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.05.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lübeck – 33 C 3575/15 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Wegen des erstinstanzlichen Sachvortrages der Parteien sowie der prozessualen Erklärungen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils einschließlich der Verweisungen Bezug genommen. Auf das Abfassen eines Tatbestandes wird gem. §§ 313 a Abs. 1 S. 1, 540 Abs. 2 ZPO weitgehend verzichtet.

Das Amtsgericht hat mit am 10.05.2016 verkündetem Urteil die Klage abgewiesen.

Wegen der Einzelheiten der angefochtenen Entscheidung wird auf deren Tatbestand und Entscheidungsgründe verwiesen.

Der Beklagte hat gegen dieses Urteil form- und fristgerecht Berufung eingelegt.

Wegen der von den Parteien im Berufungsrechtszug gestellten Anträge wird auf die Niederschrift der Berufungsverhandlung vom 22.12.2016 verwiesen (Blatt 227 f. d. A.).

Wegen des Vorbringens des Beklagten in der Berufungsinstanz wird auf dessen Berufungsbegründung vom 17.06.2016 sowie seinem Schriftsatz vom 13.09.2016, wegen des Vorbringens der Klägerin auf die Berufungserwiderung vom 26.08.2016 sowie vom 29.09.2016 verwiesen.

II.

Foto: Pixabay

Der in zulässiger Weise angebrachten Berufung des Klägers ist in der Sache der Erfolg versagt.

Die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts beruht nicht auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO); nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung nicht.

Zu Recht ist das Amtsgericht hier zu der Erkenntnis gelangt, dass die Beklagte wirksam gem. § 19 Abs. 2 VVG von dem Vertrag über eine private Krankentagegeldversicherung zurückgetreten ist.

Gem. § 19 Abs. 2 VVG kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht verletzt hat. Nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinba[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv