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Probezeit im Arbeitsrecht

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Alles was Sie über die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnis wissen müssen
Fast jedes Arbeitsverhältnis beginnt zunächst mit einer Probezeit. Obwohl in den meisten Arbeitsverträgen eine Probezeit vereinbart wird, werden die Folgen einer solchen Vereinbarung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern falsch eingeschätzt. Selbst erfahrene Unternehmer differenzieren oftmals nicht zwischen der Probezeit und der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), was schnell zu Irritationen führen kann. Deshalb sollten sich die Beteiligten schon vor der Vereinbarung einer Probezeit über deren Voraussetzungen und Folgen im Klaren sein.
Sinn der Probezeit
In den meisten Arbeitsverträgen findet sich ein Verweis auf eine Probezeit. Die Folgen dieser Regelung werden jedoch häufig von den Arbeitnehmern, aber auch von Arbeitgebern falsch eingeschätzt. Wir erklären worauf es ankommt. Foto: Rawpixel.com / Bigstock (origi.)

Unter der Probezeit versteht man den an den Anfang eines unbefristeten oder auch befristeten Arbeitsverhältnisses gestellte Zeitraum, der zum Zwecke der Erprobung dient. Diese Zeitspanne soll Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu dienen, einander kennenzulernen. Während dieser Phase kann somit geprüft werden, ob eine gemeinsame Zukunft besteht oder ob sich die beiderseitigen Erwartungen nicht erfüllen. Trotz ihrer Häufigkeit besteht die Probezeit nicht kraft Gesetzes; wird die Probezeit nicht ausdrücklich vereinbart, wurde der Arbeitsvertrag ohne eine entsprechende Bestimmung geschlossen. Einzige Ausnahme stellen die Berufsausbildungsverhältnisse dar. Für ein Berufsausbildungsverhältnis schreibt § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwingend eine Probezeit vor, deren Dauer mindestens einen Monat betragen muss und höchstens vier Monate betragen darf. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Vereinbarung einer Probezeit beachten, dass sich Regelungen zu der Probezeit häufig auch in Tarifverträgen finden lassen.
Die verschiedenen Arten der Probezeit
Probezeit ist nicht gleich Probezeit. Die einzelnen Probezeitklauseln können vielmehr vollkommen unterschiedliche Bedeutungen haben. Im Normalfall geht[…]


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