Krankentagegeld nur bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit – Berufsunfähigkeitprognose kann auch rückschauend erfolgen
Erklärung des Urteils des Bundesgerichtshof, vom 20.06.2012 – IV ZR 141/11
Der Versicherer kann alle erhobenen und ihm bekannten medizinischen Befunde nutzen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Leitsatzentscheidung (Urteil vom 20. Juni 2012, Az.: IV ZR 141/11) verkündet, dass sich der Versicherungsgeber bei einer Krankentagegeldversicherung auch auf Untersuchungsergebnisse berufen darf, die erst nach der Leistungseinstellung bekannt geworden sind. Entscheidend für den Zeitpunkt der Berufsunfähigkeitsprognose ist dabei, wann das Versicherungsunternehmen das Ende der Leistungspflicht des Krankentagegeldes behauptet.
Eine Versicherung, die ihre Leistungen auf Krankentagegeld aufgrund einer vermuteten Berufsunfähigkeit eingestellt hat, darf sich dabei auch auf Untersuchungsergebnisse berufen, welche ihr erst nach Einstellung der Leistungen bekannt geworden sind. Foto: Morganka / Bigstock
Der Sachverhalt
Im zu entscheidenden Streitfall klagte eine selbstständige Maklerin aus dem Finanzdienstleistungssektor gegen ein Versicherungsunternehmen, bei der die Klägerin eine Krankentagegeldversicherung hielt. Nachdem die Klägerin mehrfach arbeitsunfähig krankgeschrieben wurde, hatte ein von der Beklagten beauftragter Gutachter festgestellt, dass sie zum 31.03.2006. berufsunfähig gewesen sei. Mit Schreiben vom 03.04.2006 teilt man der Klägerin mit, dass sie von einem Gutachter für berufsunfähig erklärt wurde und die Leistung aus der Krankentagegeldversicherung zum 30.06.2006 eigestellt werde. Die Versicherungsnehmerin erhob daraufhin Klage und forderte eine Nachzahlung des Krankentagegeldes für den Zeitraum vom 01.07 bis 15.12 2006. Neben dieser Nachzahlung in Höhe von 5.208 Euro begehrte sie zudem die Feststellung des Fortbestands des Versicherungsvertrages. Als Grund führte sie an, dass sie zwar arbeitsunfähig, jedoch nicht berufsunfähig gewesen sei.
Der Weg durch die Instanzen
Während des Prozesses vor dem Landgericht Köln wurde ebenfalls ein Gutachte[…]