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Arbeitszeugnis – Anspruch, Inhalt, Form

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Was Sie über Arbeitszeugnisse wissen sollten
Das Arbeitszeugnis stellt einen wichtigen Aspekt innerhalb des Arbeitsrechts dar. Insbesondere in der Rechtsprechung haben inhaltliche Streitigkeiten bezüglich ausgestellter Arbeitszeugnisse eine große Bedeutung. Dies liegt vor allem daran, dass solch ein Zeugnis erhebliche Auswirkungen auf die weitere Karriere des Arbeitnehmers hat. Wer bei einer Bewerbung kein oder ein schlechtes Arbeitszeugnis vorweist, wird beim Personaler keinen guten Eindruck machen.
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist oft ein Buch mit 7 Siegeln. Erfahren Sie hier was die Formulierungen bedeuten und was Ihnen als Arbeitnehmer zusteht. – Foto: AndreyPopov / Bigstock

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus enthält es Informationen über die ausgeübten Tätigkeiten des Mitarbeiters. Der Arbeitnehmer kann mit Hilfe eines Arbeitszeugnisses also nachweisen, dass ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat. Wenn neben diesen gesetzlichen Mindestanforderungen wie Personalien und Art und Dauer des Dienstverhältnisses keine weiteren Angaben gemacht werden, spricht man von einem einfachen Zeugnis. Neben diesen reinen Fakten enthält ein qualifiziertes Zeugnis auch Bewertungen des Arbeitgebers hinsichtlich der Führung, Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers. Sowohl das einfache als auch das qualifizierte Arbeitszeugnis können entweder als Endzeugnis oder als Zwischenzeugnis erstellt werden. In der Praxis stellen Arbeitgeber fast immer ein qualifiziertes Zeugnis aus. Erhält der Arbeitnehmer jedoch nur ein einfaches Arbeitszeugnis liegt es an ihm, den Arbeitgeber darauf anzusprechen.
Rechtlicher Anspruch
Jeder Beschäftigte hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass ihm ein Zeugnis ausgestellt wird. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 630 BGB und aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Nach § 630 BGB muss das Arbeitsverhältnis lediglich von einer gewissen Dauerhaftigkeit sein, damit eine umfassende Beurteilung möglich ist. § 109 GewO entspricht weitgehend der Vorschrift des § 630 BGB. Sie ist allerdings präziser formuliert und enthält die Unterteilung zwis[…]


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