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Abfindung bei Kündigung – Anspruch oder nicht?

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Abfindungen  und die Mär vom gesetzlichen Abfindungsanspruch
Zahlreiche Arbeitnehmer gehen wie selbstverständlich davon aus, dass ihnen von Gesetzes wegen eine satte Abfindung zusteht, wenn der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers gekündigt wird. Doch dieses Gerücht, das sich unter Arbeitnehmern schon seit jeher hartnäckig hält, ist rechtlich schlicht falsch. Es gibt zwar Konstellationen, in denen Arbeitnehmer nach einer Kündigung die Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung recht­lich be­an­spru­chen können; einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Doch in welchen Situationen steht dem Gekündigten eine Abfindung zu? Und wie berechnet sich überhaupt die Abfindungshöhe?
Definition und anspruchsbegründende Regelungen
Die Abfindung wird im deutschen Arbeitsrecht als eine einmalige Geldleistung des Arbeitgebers definiert, die aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nach einer Kündigung ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Tatsächlich besteht kein genereller Abfindungsanspruch für den Arbeitnehmer. Foto: sakkmesterke / Bigstock

Durch diese Geldleistung soll dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsvertrages und der da­mit ver­bun­de­nen Ver­dienstmöglich­kei­ten gewährt werden. Ob dem Betroffenen eine solche Abfindung tatsächlich zusteht und in welcher Höhe, hängt jedoch stark vom jeweiligen Einzelfall ab.

Obwohl nicht jedem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zusteht, ist sie dennoch im deutschen Arbeitsrecht verankert. Ein Anspruch auf Abfindung entsteht etwa bei Abfindungsregelungen in Betriebsvereinbarungen. Solche anspruchsbegründenden Regelungen finden sich in einigen Fällen auch in Sozialplänen, Tarifverträgen oder in Einzelarbeitsverträgen. Darüber hinaus kommt es in der Praxis häufig vor, dass die Vertragsparteien ei­ne frei­wil­li­ge ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung über die Zah­lung ei­ner Ab­fin­dung aushandeln. Dabei handelt es sich dann um ei­nen Auf­he­bungs­ver­trag oder ei­nen Ab­wick­lungs­ver­trag mit Ab­fin­dungs­re­ge­lung.
Ab­fin­dung bei Kündigung gemäß § 1a KSchG
Ein gesetzlich geregelter Fall einer A[…]


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