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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

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Haben Sie Ihre Kündigung erhalten? Was Sie jetzt über die Kündigungsschutzklage wissen sollten!
Der Schock ist meist groß, wenn ein Arbeitnehmer von seiner Kündigung erfährt. Nach dem Erhalt des Schreibens steht der Betroffene meist vor der Frage, ob er die Kündigung hinnehmen oder ob er sich dagegen wehren soll. Mit der Kündigungsschutzklage besteht grundsätzlich die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Da der Kündigungsschutz in Deutschland einen hohen Stellenwert hat und die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von Gesetzes wegen stark eingeschränkt sind, kann sich ein Prozess durchaus lohnen. Fälle einer eindeutig wirksamen Kündigung sind eher die Ausnahme als die Regel und kaum ein Unternehmen kann vorhersagen, ob die Kündigung einer Klage vor dem Arbeitsgericht standhält. Um Fehler zu vermeiden sollte der Arbeitnehmer dennoch die wichtigsten Grundregeln zum Kündigungsschutz kennen.

Haben Sie Ihre Kündigung erhalten? Dann zögern Sie nicht einen Rechtsanwalt zur Prüfung auf Wirksamkeit einzuschalten. Tipps zu einer Kündigungsschutzklage und was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. Foto: Morganka / Bigstock
Ziel und Wirkung der Kündigungsschutzklage
Gegen eine Kündigung am Arbeitsplatz ist die Kündigungsschutzklage das probate Mittel. Der damit angestrebte Kündigungsschutzprozess hat das Ziel, die Wirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung zu überprüfen. Das zuständige Gericht stellt dabei per Urteil fest, ob das Arbeitsverhältnis rechtswirksam durch Kündigung beendet wurde oder nicht. Die Kündigungsschutzklage soll also den Erhalt des Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitnehmers gewährleisten.

Hat die Klage Erfolg, dann war die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht fort. Oftmals wird jedoch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine Kündigung zerstört sein und der Arbeitnehmer hat kein Interesse daran, weiterhin für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. Auch in einem solchen Fall kann die Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der e[…]


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