Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Was bedeutet Teilhabe & Inklusion?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrecht-ra-kotz.de

Das Grundrecht auf Teilhabe und Inklusion
Menschen mit Behinderungen wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Sie wollen nicht nur ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können, sondern auch so gut es geht in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das Recht, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf, ist sogar im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Darüber hinaus hat die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2008 die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf ihre Teilhabe und Inklusion in der Gesellschaft, nicht zuletzt auch in der Arbeitswelt, konkretisiert. Das auch in Deutschland rechtsgültige Übereinkommen hat die juristischen Grundlagen, die Leistungen der der gesetzlichen Kostenträger und die Pflichten der Arbeitgeber zum Vorteil von Menschen mit Behinderungen ausgestaltet.
Wortbedeutungen Teilhabe und Inklusion
Das Ziel einer optimalen Integration von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt soll vor allem durch Teilhabe und Inklusion erreicht werden. Teilhabe bedeutet in diesem Zusammenhang das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Bei diesem Begriff handelt es sich um eine durch das SGB IX geschaffene Bezeichnung, die den im Schwerbehindertengesetz verwendeten Begriff der Eingliederung abgelöst hat.

Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Rehabilitation – UN Behindertenrechtskonvention – Foto: AndreyPopov / Bigstock

Teilhabeleistungen sind hierbei eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Rehabilitation. Auf diese Weise soll die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert und Nachteile vermieden werden. Die daraus folgende Forderung, wonach jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben, bezeichnet man als Inklusion. Nach dem Grundprinzip der Inklusion ist nicht der Mensch an Strukturen anzupassen. Vielmehr sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass vollständige Teilhabe ermöglicht wird. Für das Arbeitsrecht geht mit der Teilhabe und Inklusion in erster Linie die Herstellung von Chancengleichheit für die betroffenen Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv