OLG Hamm, Az.: I-6 U 222/15, Urteil vom 04.07.2016
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.10.2015 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Gründe
A.
Der Kläger nimmt die beklagte Versicherung auf Zahlung aus einer zwischen den Parteien geschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Anspruch.
Mit Nachtrag zum Versicherungsschein vom 6.10.2011 haben die Parteien vereinbart, dass die bestehende Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bis zum 31.10.2025 fortdauern soll. Die Leistung im Rentenfall soll monatlich 1.049,70 EUR betragen. Der monatlich vom Kläger zu leistende Beitrag beläuft sich auf 168,80 EUR. Gemäß § 2 I der besonderen Versicherungsbedingungen (kurz: BB-BUZ) haben die Parteien außerdem folgende Vereinbarung getroffen: “ … Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“ Hierzu hat sich der Versicherer in § 5 Abs. 2 BB-BUZ folgendes Vorgehen ausbedungen:“ … Wir können ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit im Sinne des § 2 ausüben kann.“
Der am ……..1971 geborene Kläger ist gelernter Energieelektroniker. Er hat seine dreijährige Ausbildung mit der Fachrichtung „Anlagentechnik“ im Zeitraum von 1992 bis 1995 bei der F absolviert. Anschließend war er bis 1999 bei der Bundeswehr als Kommunikationselektroniker tätig. Nach einer halbjährigen Weiterbildung zum Systemelektroniker war er von 1999 bis 2003 bei einem EDV-Servicecenter angestellt. Dort hat er Computer eingerichtet, Drucker und Kopierer gewartet, sowie Diktierger[…]