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Berufsunfähigkeitsversicherung – Wann liegt Berufsunfähigkeit vor?

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OLG Stuttgart, Az: 7 U 149/15, Urteil vom 31.03.2016
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 5. August 2015 – 3 O 102/11 – a b g e ä n d e r t und in den Ziffern 1 und 2 – wie folgt – neu gefasst

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 42.610,26 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 16.785,86 Euro seit dem 2. Juni 2009 sowie aus weiteren jeweils 1.291,22 Euro zum 1. eines Monats, beginnend ab dem 1. Juli 2009 und letztmals ab dem 1. Februar 2011 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.067,90 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. April 2011 zu bezahlen.

sowie in Ziffer 5 aufgehoben.

Im Umfang der Abänderung wird die Klage im Übrigen abgewiesen.

II. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten z u r ü c k g e w i e s e n.

III. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für die I. und II: Instanz: bis zu 120.000 Euro.
Gründe
I.

Die Klägerin macht Ansprüche wegen behaupteter Berufsunfähigkeit aus einer bei der Beklagten genommenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung geltend, hinsichtlich derer die Beklagte den Rücktritt erklärt hat.

Mit Antrag vom 20. Juni 2003 (Anlage B 7 = GA I 194 ff.) beantragte die Klägerin bei der Beklagten den Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Dabei verneinte sie unter Ziff. 3 die Frage:

„Sind Sie in den letzten 5 Jahren wegen Krankheiten, Beschwerden oder Störungen untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich: Herz, Kreislauf, innerer Organe, Harnwege, Bluthochdruck, Atmungsorgane, Gefäße, Drüsen, Gehirn, Nerven, Psyche, Blut, Zucker, Stoffwechsel, Krebs, Tumore, Knochen, Gelenke, Wirbelsäule, Muskeln, Augen, Ohren, Haut, Allergien, Infektionen, Verletzungen, Vergiftungen, Alkoho[…]


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