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Mietwohnung als Lager genutzt – Kündigung des Mietvertrags?

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Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 93/10, Urteil vom 08.12.2010
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 8. Dezember 2010 für Recht erkannt:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 24. März 2010 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Tatbestand:
Der Beklagte mietete ab 1. September 1986 von der Rechtsvorgängerin der Klägerin ein Zimmer im ersten Stock des Anwesens A. straße in M. Nach § 1 Nr. 1 des Mietvertrages vom 17. September 1986 wurde das Zimmer „zur Benutzung als Wohnung“ vermietet. Mit einem am 28. Dezember 1988 unterzeichneten „Anhang zum Mietvertrag“ übernahm der Beklagte ab 1. Januar 1989 ein weiteres angrenzendes Zimmer. Aufgrund „Wohnungs-Mietvertrags“ vom 21. März 2000 wurde dem Beklagten schließlich noch ein Zimmer im ersten Stock überlassen; im Gegenzug hierzu gab der Beklagte zwei weitere, von ihm im vierten Obergeschoss des Anwesens angemietete Räume an die Klägerin zurück.

Seit September 2000 wohnt der Beklagte mit seiner Tochter in einer im Melderegister der Stadt M. als Erstwohnsitz eingetragenen Wohnung in der B. straße. In den streitgegenständlichen Räumen, die im Melderegister der Stadt M. als „Nebenwohnung“ geführt werden, stehen umfangreicher eigener – teilweise ererbter – Hausrat sowie Gegenstände der verstorbenen Großmutter der Tochter des Beklagten. Der Beklagte bietet in der Wohnung befindliche Gegenstände in der Zeitschrift „kurz und fündig“ zum Verkauf an und empfängt in der Wohnung Kaufinteressenten.

Die Klägerin hat unter anderem behauptet, der Beklagte nutze die von ihr angemieteten Räume entgegen dem Vertragszweck nicht mehr als Wohnung, sondern als Lager und betreibe aus den Räumen heraus einen gewerblichen Handel mit den dort befindlichen Gegenständen. Der Beklagte hat dies bestritten; die Verkaufstätigkeiten erschöpften sich in dem gelegentlichen Verkauf von in der Wohnung befindlichen Hausratsgegenständen.

Die Klägerin hat den Beklagten wegen der von ihr als vertragswidrig angesehenen Nutzung der angemieteten Räume erfolglos mit Schreiben vom 30. April 2008 und 1. Juli 2008 abgemahnt. Mit der Klage hat die Klägerin den Beklagten auf Unterlassung der Nutzung der angemieteten Räume „zu gewerblichen Zwecken, insbesondere als Lager und Ve[…]


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