Wirksamkeit eines Widerrufs eines Darlehensvertrages zum Zwecke des Erwerb einer Eigentumswohnung hinsichtlich der Widerrufsbelehrung
Landgericht Aachen, Az: 1 O 255/15, Urteil vom 07.01.2016
Tenor
Es wird festgestellt, dass sich durch den Widerruf der Kläger zu dem Darlehensvertrag mit der Nr. … vom 03.03.2009 über 100.000,00 EUR das Vertragsverhältnis der Parteien in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und die Kläger zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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