Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitsversicherung – Wirksamkeit einer zeitlichen Befristung

LG Dortmund, Az: 2 O 124/14, Urteil vom 04.12.2014
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger aus dem Versicherungsvertrag Nr. … rückwirkend ab dem 1.4.2011 sowie fortlaufend bis zum 1.6.2018 monatlich eine Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 687,63 EUR (in Worten: sechshundertsiebenundachtzig 63/100 Euro) zu zahlen, zahlbar monatlich im Voraus jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz für den jeweiligen Betrag i.H.v. 687,63 EUR ab dem 4. Werktag des jeweiligen Monats.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 610,11 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägen 1/10 der Kläger und 9/10 die Beklagte nach einem Streitwert von bis zu 65.000,- EUR.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der leistet.

Tatbestand
Der Kläger ist mit dem Beklagten über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit der Versicherungsnummer … verbunden. Versicherungsbeginn war der 1.6.1998. Vereinbart war ausweislich des Dynamik-Nachtrages vom 24.04.2010 für den Fall der Berufsunfähigkeit die Beitragsbefreiung sowie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente i.H.v. 687,63 EUR bis längstens 01.06.2018. Ferner waren jährliche planmäßige Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente im Verhältnis der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland, mindestens jedoch 2,5 %, bis zum 1.6.2018 vereinbart. In den Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Risikoversicherung, die Allgemeinen Bedingungen für Berufsunfähigkeitsleistungen (BUZ 7.98) sowie die besonderen Bedingungen für die Lebensversicherung planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leis[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv