BAG
Az.: 8 AZR 1007/13
Urteil vom 19.02.2015
Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen (Fotos oder Videoaufnahmen) gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber begründen (im Fall 1.000,00 Euro für die rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung). Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Arbeitnehmers wird weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammen, noch durch eine Änderung im Krankheitsbild in den Bescheinigungen.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de LG Saarbrücken, Az.: 16 O 10/15 Urteil vom 26.07.2017 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. und beschlossen: Der Streitwert wird auf 7.175,11 € festgesetzt. Tatbestand Die […]