LG Ulm, Az: 4 O 343/13, Urteil vom 25.04.2014
1. Es wird festgestellt, dass die Kläger ihre Vertragserklärung zum Abschluss des mit der Beklagten vereinbarten Darlehensvertrages Nr. … über 356.400,- € mit anwaltlichem Schreiben vom 08.08.2013 wirksam widerrufen haben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner 6 %, die Beklagte 94 %.
4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: 378.338,68 €
Tatbestand
Die Kläger machen Ansprüche aufgrund eines Widerrufs eines Darlehensvertrages geltend.