AG Köln, Az: 137 C 436/09, Urteil vom 28.01.2010
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von € 600,00 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Polstermöbels Modell I., Ecksofa 2-sitzig, Lehne links Ottomane rechts, Rücken echt, inkl. Rücken und Zierkissen, Bezug Vorzugsstoff in Nubuk Braun / Beige.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger einen Betrag von € 120,67 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von € 920,00 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.
Die Berufung der Beklagten wird zugelassen.
Tatbestand