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Kindergeld: fehlende Ausbildungswilligkeit bei volljährigem Kind – Kindergeldrückforderung

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Az: 6 K 6346/10, Urteil vom 03.12.2013
Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin ist Mutter des am 13. Februar 1985 geborenen Sohnes B…. B… machte am 02. Oktober 2002 seinen Hauptschulabschluss. Im Jahr 2005 absolvierte er ein Praktikum bei einem Fachgeschäft für Taucherausrüstungen und im Jahr 2006 ein Praktikum bei einer Kühltechnikfirma.

Mit Bescheid 15. November 2006 setzte die Beklagte Kindergeld für das Kind B… ab März 2006 fest, nachdem die Klägerin drei Bewerbungsschreiben ihres Sohnes und die dazu gehörenden Absagen aus dem Zeitraum Juni bis September 2006 vorgelegt hatte, die ausnahmslos drei Arbeitgeber in der C…-straße in D… betrafen.

Im Dezember 2009 teilte die Bundesagentur für Arbeit der Beklagten mit, dass B… zum 01. September 2009 aus der Arbeitsvermittlung und zum 07. September 2005 aus der Berufsberatung abgemeldet worden sei. Die Beklagte forderte die Klägerin daraufhin auf, Bemühungen des Kindes B… um einen Ausbildungsplatz ab Oktober 2006 nachzuweisen.

Nachdem die Klägerin hierauf nicht reagiert hatte, drohte die Beklagte der Klägerin an, das Kindergeld für den Zeitraum ab Oktober 2006 zurückzufordern. Die Klägerin verwies in einer Stellungnahme auf die Volljährigkeit ihres Sohnes B… und auf die Eigenständigkeit seiner Bemühungen um einen Arbeitsplatz; daher könne nur er die erbetene Auskunft erteilen. Im Übrigen habe sie das Kindergeld vollständig an ihren Sohn weitergeleitet.

Mit Bescheid vom 18. August 2010 hob die Beklagte die Festsetzung des Kindergelds ab Oktober 2006 auf und forderte das Kindergeld für den Zeitraum Oktober 2006 bis Oktober 2009 in Höhe von € 5.898,- (einschließlich € 100,- Kinderbonus) zurück.

Hiergegen legte die Klägerin fristgerecht Einspruch ein. Ihr Sohn B… habe ihr telefonisch mitgeteilt, dass er am 25. September und am 23. Oktober 2010 Vorstellungsgespräche führen werde. Bei der E… sei er nicht als ausbildungsplatzsuchend registriert, was aber nichts zu bedeuten habe, da er seit Jahren einen Ausbildungsplatz suche. Ihr Sohn habe aber zugesagt, in den noch verschlossenen und eingelagerten Umzugskisten nach seinen bisherigen Bewerbungs[…]


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