BGH, Az: I ZR 83/06, Urteil vom 08.05.2008
Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Februar 2006 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand
Die Klägerin, die D. AG, verlangt von der Beklagten, mit der sie auf dem Gebiet der Telekommunikation im Wettbewerb steht, die ihr durch eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten ersetzt.
Die Klägerin hat die Beklagte mit Anwaltsschreiben abmahnen lassen, nachdem zwei Werber beim Versuch, eine Kundin der Klägerin für die Beklagte abzuwerben, wettbewerbswidrige Behauptungen aufgestellt hatten. Da die Beklagte die von der Klägerin verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte, erwirkte diese eine einstweilige Verfügung, die die Beklagte nachfolgend als endgültige und materiell-rechtliche Regelung anerkannte.
Die Klägerin verlangt mit dem Vortrag, sie habe ihren Bevollmächtigten zunächst einen Auftrag zur Abmahnung erteilt, der eine selbständige und nur zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des Verfügungsverfahrens anzurechnende Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV-RVG [fusion_builder_container hundred_percent=“yes“ overflow=“visible“][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“no“ center_content=“no“ min_height=“none“][a.F.] aus einem Streitwert von 150.000 € ausgelöst habe, den von ihr deshalb an ihre Bevollmächtigten gezahlten Betrag von 1.030,25 € nebst Zinsen erstattet.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt OLG-Rep 2006, 978).
Mit ihrer – vom Berufungsgericht zugelassenen – Revision verfolgt die Beklagte ihren in den Vorinstanzen erfolglosen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Klägerin beantragt, das Rechtsmittel zurückzuweisen.
Entscheidungsgründe
I. Das Berufungsgericht ha[…]