Sinn und Zweck einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist es, den Abgemahnten auf außergerichtlichem Wege zur Unterlassung seines wettbewerbswidrigen Verhaltens zu bewegen.
Jede Abmahnung ist mit der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Der Abgemahnte soll sich unter Androhung einer erheblichen Vertragsstrafe verpflichten, einen bestimmten Wettbewerbsverstoß nicht mehr zu begehen. Die Erklärung gilt für 30 Jahre und enthält regelmäßig eine Verpflichtung zur Übernahme der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren. Die Kostennote bewegt sich üblicherweise im oberen dreistelligen bis vierstelligen Bereich und kann vor allem kleinen eBay- oder Amazon-Händlern richtig weh tun.
Wie auf eine Abmahnung reagieren?
Für gewöhnlich verlangt der Abmahner die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer ganz kurzen Frist. Ein typischer Fall sähe wie folgt aus: Die Abmahnung kommt am Samstagmorgen mit der Post (per Einschreiben) und gibt dem Abgemahnten Zeit bis zum folgenden Mittwoch zu reagieren und die Unterlassungserklärung abzugeben. Die kurze Frist und die Androhung einer kostspieligen Klage vor Gericht, setzt den Abgemahnten unter erheblichen Druck. Es wäre allerdings grundfalsch überstürzt zu handeln und die Unterlassungserklärung einfach abzugeben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu reagieren, welche die richtige ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab. Wir, die Rechtsanwälte Kotz, raten den Betroffenen stets die Abmahnung sehr sorgfältig zu prüfen. Wurde der behauptete Wettbewerbsverstoß überhaupt begangen? Besteht ein reales Wettbewerbsverhältnis zum Abmahner? Geht es tatsächlich um die Beseitigung eines Wettbewerbsverstoßes oder möchten der Abmahner und sein Anwalt vorrangig Geld durch Einforderung der Rechtsanwaltsgebühren verdienen? Diese und ähnliche Fragen, können wir im Rahmen unserer kostengünstigen Rechtsberatung klären. Sprechen Sie uns einfach an, wir stehen ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Vorgehen bei einer berechtigten Abmahnung