Gewerbetreibende kennen die unerwünschten Zusendungen von sog. Branchenbucheintragungsofferten für Internetbranchenbücher. In der Hektik des Alltags wird oft übersehen, dass es sich bei den Eintragungsofferten um kostenpflichtige Branchenbucheintragungen in Internetbranchenbücher mit geforderten Kosten von weit über 1.000,00 Euro handelt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2012, Az.: VII ZR 262/11, sind Entgeltklauseln in den Branchenbucheintragungsofferten gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden, wenn sie nach der drucktechnischen Gestaltung des Formulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt worden sind, dass sie von dem Gewerbetreibenden dort nicht vermutet werden. Sind Entgeltklauseln oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag grundsätzlich nach § 306 Abs. 1 BGB im Übrigen wirksam und sein Inhalt richtet sich gemäß § 306 […]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Düsseldorf Az: I-24 U 189/05 Urteil vom 08.06.2006 In dem Rechtsstreit hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die am 09. Mai 2006 geschlossene mündliche Verhandlung für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 13. Dezember 2005 verkündete Urteil […]