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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rücktritt von der BU-Versicherung

Jeder Fall von Berufsunfähigkeit ist in den Augen der zuständigen Versicherung einer zu viel. Als profitorientiertes Unternehmen ist sie stets darauf bedacht, Ansprüche abzuwehren um Kosten zu senken. Die Sachbearbeiter haben deshalb erfahrungsgemäß die Anweisung jeden Antrag scharf und gründlich auf etwaige Ablehnungsgründe prüfen. Häufig befassen sie sich erst gar nicht mit der Frage, ob eine Berufsunfähigkeit des Antragstellers vorliegt, sondern suchen zunächst nach einem Anlass, um komplett vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Das ist eine gängige Methode um sich schnell und elegant allen Leistungsverpflichtungen zu entledigen. Durch dieses Vorgehen spart die Versicherung im besten Fall nicht nur jahrelange Rentenzahlungen, sondern auch den ganzen Verwaltungsaufwand und die Kosten für eine medizinische Untersuchung des Versicherten.

Wann kann die Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherungsvertrag zurücktreten?
Die Versicherung kann dann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Gesundheitszustand oder seiner medizinischen Vorgeschichte gemacht hat. In der Regel moniert sie dann frühere Krankheiten oder Arztbesuche, die der Versicherte beim Ausfüllen der Gesundheitsprüfung nicht angegeben hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob er dies absichtlich oder unwissentlich tat. In dieser frühen Phase der Leistungsprüfung ist vielen Versicherungen kein Anlass zu nichtig, um nicht als Rechtfertigung für den Rücktritt vom Versicherungsvertrag zu dienen.

Rücktritt vom Versicherungsvertrag nicht einfach hinnehmen
Als betroffener Versicherungsnehmer, sollten Sie den Rücktritt der Versicherung vom Versicherungsvertrag keinesfalls einfach hinnehmen. Selbst wenn Sie Vorerkrankungen bei der Gesundheitsprüfungen verschwiegen oder vergessen haben, ist das noch lange kein Freibrief für die Versicherung vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt insbesondere für banale Vorerkrankungen, die gar keinen Bezug zur Ursache de[…]


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