Am Arbeitsplatz ist das Unfallrisiko allgegenwärtig, ein falscher Griff an den Maschinen, ein Sturz auf rutschiger Fläche oder der Kontakt mit gesundheitsschädlichen Substanzen – es kann Jeden treffen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zählte im Jahr 2001 mehr als 900.000 Arbeitsunfälle. Das entsprach einer Quote von 24,5 Unfällen je 1000 Arbeitnehmer. Bei weiteren 34.500 Personen wurde von den Berufsgenossenschaften bzw. den Unfallkassen eine Berufskrankheit festgestellt. Die Versicherten können im Ernstfall auf die finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Unfallversicherung zählen.
Wer fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten genießen automatisch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Des Weiteren werden Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Pflegepersonen, Landwirte, Helfer bei Unglücksfällen uvm. vom Versicherungsschutz erfasst. Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Es gibt Ausnahmen, für Friseure gilt beispielsweise aufgrund ihres überdurchschnittlich hohen Berufskrankheitsrisikos, eine Versicherungspflicht. Bei Pflichtversicherten werden die Beiträge vom Arbeitgeber bzw. den verantwortlichen Institutionen (bspw. Bund, Länder und Kommunen) übernommen.
Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung?
Die Gesetzliche Unfallversicherung tritt bei allen, direkt mit der Arbeit zusammenhängenden Unfällen und Krankheiten in Leistung. Dazu zählen nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz, sondern auch Unfälle, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignen (Wegeunfälle). Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich Schadensereignisse ab, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen,[…]