Ein Telekommunikationsunternehmen ist grundsätzlich dazu verpflichtet, einem Kunden nach seinem Umzug an einen anderen Wohnort den Telefonanschluss mit Internetzugang zu den selben Bedingungen zur Verfügung zu stellen, wenn das Telekommunikationsunternehmen diese Leistungen grundsätzlich auch an dem neuen Wohnort anbietet (AG Kehl Urteil vom 04.02.2013, Az.: 5 C 441/12).
Seit dem 10.05.2012 schreibt § 46 Abs. 8 Satz 1 und 2 TKG vor, dass der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, im Falle des Wohnsitzwechsels des Verbrauchers verpflichtet ist, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird, wob[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de BU-Versicherung und Mitwirkungspflichten: Eine Auseinandersetzung vor dem OLG Hamm Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Hamm eine Entscheidung über den Konflikt zwischen einem Versicherungsnehmer und seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (OLG Hamm, Az.: I-20 U 89/20, Beschluss vom 06.07.2020) gefällt. Der Versicherungsnehmer klagte gegen die Entscheidung seiner Versicherung, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung […]