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Parkt ein Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug im Einmündungsbereich einer Kreuzung (5 –m-Bereich) am Fahrbahnrand, so besteht unter Umständen eine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall in Höhe von 25 %, wenn ein anderes Fahrzeug das parkende Fahrzeug umfahren muss und es hierdurch zu einem Unfall kommt (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 3 C3261/11).[…]